Zum Aufgabenfeld der OTA (s.a. Deutsche Krankenhaus Gesellschaft-Empfehlung) gehört die Sicherstellung der Organisation des jeweiligen OP-Bereichs, die Instrumentation in den unterschiedlichen Fachbereichen sowie die Unterstützung der operierenden Ärzte vor, während und nach dem Eingriff. Des Weiteren übernehmen die OTA die Verantwortung für die fachgerechte Aufbereitung, Behandlung und Bereitstellung der Materialien, Apparaturen und des Instrumentariums der OP-Bereiche unter Beachtung der gültigen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Nicht zuletzt sorgen sie für die fachkundige Betreuung der Patienten während deren Aufenthalt im OP bzw. in der Funktionsabteilung.
Die Ausbildung und Prüfung der/des Operationstechnischen Assistentin/Assistenten (OTA) basiert auf der DKG-Empfehlung vom 31.März 2004.
Berufsbezeichnung: Operationstechnische Assistentin/ Operationstechnischer Assistent
Ausbildungsbeginn: 01. September 2013
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
umfasst mindestens 3000 Stunden
u.a. im Chirurgischen OP, Neurochirurgischen OP, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgischen OP, Urologischen OP und Kinderchirurgischen OP
Weitere Einsatzgebiete sind
Endoskopie
Sterilisation
stationäre Pflege
umfasst mindestens 1600 Unterrichtsstunden
erfolgt in Unterrichtsblöcken
beinhaltet folgende Unterrichtsinhalte
Hygiene, Allgemeine und spezielle OP-Lehre
OTA-relevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin
OTA-relevante Kenntnisse der Geistes und Sozial-wissenschaften
OTA-relevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft
umfasst fachpraktischen Unterricht und Übungen in Kleingruppen im Demonstrationsraum sowie Lernaufgaben für die praktischen Einsatzorte
Fachoberschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss
Vollendung des 17. Lebensjahres
Abschlussprüfung: gem. §7 der DKG-Empfehlung und besteht aus einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung