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Klinikum Dortmund gGmbH | Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster

Die Ambulante Rehabilitation

Vorraussetzungen

Nach bestimmten Operationen (z.B. Hüft Tep, ACVB - OP) oder Erkrankungen (z.B. Schlaganfall) haben Sie als Patient evt. einen Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme. Der Sozialdienst im Klinikum unterstützt Sie gerne bei der Planung und Beantragung der Maßnahme.

Vorraussetzungen dafür sind:

  • Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger - oder

  • Anspruch gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse - oder

  • Anspruch gegenüber der Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft

  • Antritt der AHB innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhaus-Entlassung

Möglichkeiten in Dortmund

Abhängig vom zuständigen Kostenträger ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Rehabilitation.

Zur Zeit gibt es in Dortmund über die Rentenversicherungsträger keine Möglichkeit zur ambulanten Rehabilitation. Eventuell besteht allerdings eine Möglichkeit außerhalb von Dortmund, z.B. in Hagen, Ennepetal, Lüdenscheid oder Essen.

Über die Krankenkassen können zur Zeit in den folgenden Bereichen ambulante Maßnahmen durchgeführt werden: