Nach bestimmten Operationen (z.B. Hüft Tep, ACVB - OP) oder Erkrankungen (z.B. Schlaganfall) haben Sie als Patient evt. einen Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme. Der Sozialdienst im Klinikum unterstützt Sie gerne bei der Planung und Beantragung der Maßnahme.
Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger - oder
Anspruch gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse - oder
Anspruch gegenüber der Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
Antritt der AHB innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhaus-Entlassung
Abhängig vom zuständigen Kostenträger ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Rehabilitation.
Zur Zeit gibt es in Dortmund über die Rentenversicherungsträger keine Möglichkeit zur ambulanten Rehabilitation. Eventuell besteht allerdings eine Möglichkeit außerhalb von Dortmund, z.B. in Hagen, Ennepetal, Lüdenscheid oder Essen.
Über die Krankenkassen können zur Zeit in den folgenden Bereichen ambulante Maßnahmen durchgeführt werden:
Orthopädie: Orthomed, Praxisklinik Leopoldstrasse.
Kardiologie: Praxisklinik Leopoldstrasse
Neurologisch/Geriatrisch: ambulantes Therapiezentrum der Klinik am Stein