Im Rahmen einer Schlaganfallbehandlung wird häufig von einer sogenannten neurologischen Früh-Rehabilitation gesprochen.
Ein Schlaganfall geht zum Teil mit erheblichen Gesundheitsschäden bzw. Funktionseinschränkungen einher. Die zeitgemäße Schlaganfallbehandlung schließt einen frühen Beginn der Rehabilitationsmaßnahmen ein. Diese beginnen oft schon im Rahmen der Krankenhausbehandlung in den ersten Tagen der Akutversorgung und werden mit nahtlosem Anschluß an die Akutbehandlung durch eine Rehaklinik fortgeführt.
Im Gegensatz zu den Patienten einer Anschlußheilbehandlung ist der Patient einer neurologischen Früh-Rehabilitation häufig noch nicht in Lage sich selbständig zu versorgen und benötigt noch pflegerische Unterstützung und Hilfe.
Um den unterschiedlichen Aufwand für verschieden schwer betroffene Patienten zu differenzieren, werden die Patienten verschiedenen Phasen zugeordnet. Dies erfolgt nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und der Arbeitsgruppe Neurologie des Verbands deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).
Grundsätzlich ist für diese Zuordnung, anders als die Namen vermuten lassen, nicht der Zeitpunkt der Behandlung, sondern die Schwere der Erkrankung entscheidend. Nach Vorschlag von Welter und Schönle (1997) wird zur eindeutigen Zuordnung der Patienten zu den Reha-Phasen der Barthel-Index herangezogen.
Phase A: Phase der Akutbehandlung,
Phase B: Frührehabilitation, in der Regel Barthel 0-30,
Phase C: Weiterführende Rehabilitation, in der Regel Barthel 35-65,
Phase D: Allgemeine Reha, Anschlußheilbehandlung (AHB), in der Regel Barthel 70 -100, medizinische Rehabilitation im bisherigen Sinne.
In einzelnen Bundesländern weichen die Vereinbarungen mit den Kostenträgern geringfügig davon ab. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden das die Rehabilitation der Phasen A-C von den Krankenkassen getragen werden.
Beratung mit Patient und Angehörigen rund um das Thema Rehabilitation
Beantragung der Frührehabilitation bei dem zuständigen Kostenträger
Wenn möglich konkrete Terminierung der Maßnahme