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Klinikum Dortmund gGmbH | Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster

Onkologische Rehabilitationen

Im Rahmen einer onkologischen Erkrankung, haben Sie die Möglichkeit, an einer Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen. Diese sollte unmittelbar im Anschluß an den Krankenhausaufenthalt oder nach Abschluß der Akutbehandlung angetreten werden.

Unmittelbar heißt in diesen Fällen:

  • im allgemeinen 14 Tage nach Beendigung eines stationären Aufenthaltes oder einer ambulanten Behandlung, z.B. einer Chemotherapie.

  • innerhalb von vier Wochen nach Beendigung einer Strahlen -Therapie

  • innerhalb von bis zu 10 Wochen nach Bestrahlungen im Hals -und Kopfbereich


Der Kostenträger dieser Rehabilitationsmaßnahme sind (in NRW) in der Regel die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in Bochum, sowie die privaten Krankenkassen.

Je nach Kostenträger können sich Patienten ihrer Krankheit entsprechende Reha-Klinik aus einem vorgegebenen Katalog aussuchen. Die Dauer der Reha-Maßnahme beträgt in der Regel drei Wochen. Sie kann jedoch im Einzelfall, bedingt durch das Erreichen des Reha-Zieles, verkürzt oder verlängert werden.

Unser Service:

  • Allgemeine Beratung zur onkologischen Rehabilitation

  • Klärung der Kostenträger

  • Klinikwahl

  • Beantragung der Reha - Maßnahme

  • Terminierung der Maßnahme

Tipps:

  • Sollten Sie sich in einer Chemo - bzw. Strahlenbehandlung im Klinikum befinden, ist es ratsam sich frühzeitig beim Sozialdienst zwecks Planung der Maßnahme zu melden, da die Wunsch-Reha-Klinik ggf. längere Wartezeiten bezüglich einer Aufnahme haben könnte.

  • Hilfreich für die Beantragung der Reha wäre es, wenn Sie Ihre Rentenversicherungs-Nr. mitbringen würden.

  • Link zur onkologischen AHB über die Arge in Bochum: www.argekrebsnw.de