Sollte sich im Rahmen Ihrer stationären Krankenhausbehandlung herausstellen, daß Sie als Folge Ihrer Erkrankung mit bleibenden Einschränkungen konfrontiert sind, so haben Sie eventuell Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Das Versorgungsamt entscheidet auf Grundlage eines standardisierten Antrages im Einzelfall sowohl über die grundsätzliche Anerkennung einer Erkrankung als Behinderung als auch über den sogenannten Grad der Behinderung, von dem sich weitere mögliche Ansprüche ableiten lassen.
Allgemeine Beratung über den Themenkomplex Schwerbehinderung
Antragstellung beim Versorgungsamt.
Externer Link: Antragsformular (Quelle: versorgungsverwaltung.nrw.de)