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Klinikum Dortmund gGmbH | Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Münster

Hilfen bei Schwerbehinderung

Sollte sich im Rahmen Ihrer stationären Krankenhausbehandlung herausstellen, daß Sie als Folge Ihrer Erkrankung mit bleibenden Einschränkungen konfrontiert sind, so haben Sie eventuell Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Das Versorgungsamt entscheidet auf Grundlage eines standardisierten Antrages im Einzelfall sowohl über die grundsätzliche Anerkennung einer Erkrankung als Behinderung als auch über den sogenannten Grad der Behinderung, von dem sich weitere mögliche Ansprüche ableiten lassen.


Unser Service:

  • Allgemeine Beratung über den Themenkomplex Schwerbehinderung

  • Antragstellung beim Versorgungsamt.


Externer Link: Antragsformular (Quelle: versorgungsverwaltung.nrw.de)