Nach bestimmten Operationen (z.B. Hüft Tep, ACVB - OP) oder Erkrankungen (z.B. Schlaganfall) haben Sie als Patient evt. einen Anspruch auf eine AHB (Anschlußheilbehandlung). Der Sozialdienst im Klinikum unterstützt Sie bei der Planung und Beantragung der Maßnahme.
Anspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger - oder
Anspruch gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse - oder
Anspruch gegenüber der Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft
Antritt der AHB innerhalb von 14 Tagen nach Krankenhaus-Entlassung
Abhängig vom zuständigen Kostenträger ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Klinkwahl. So können Sie über den DRV-Bund (BfA) beispielsweise eine geeignete BfA Klinik im Umkreis von 200 km von Dortmund auswählen. Über die DRV-Land (LVA) hingegen, können Sie lediglich einen Wunsch äußern, die endgültige Entscheidung obliegt jedoch dem Kostenträger.
Gegenüber welchem Kostenträger bestehen Ansprüche?
Welche Kliniken werden von ihrem Kostenträger belegt - Wird ihr persönlicher Klinikwunsch unterstützt?
Notieren Sie den Namen des Ansprechpartners ihres Kostenträgers, mit dem Sie Vorabsprachen vorgenommen haben.
Sollten Sie im Falle einer privaten Krankenversicherung gleichzeitig Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung haben, so ermitteln Sie den zuständigen Kostenträger bitte, wenn möglich, bereits im Vorfeld.
Im Falle von geplanten Klinikaufenthalten bzw. Operationen und dem Wunsch einer direkten Verlegung aus unserer Klinik in eine Rehabilitationsklinik, melden Sie sich bitte bereits vor ihrer stationären Aufnahme beim Sozialdienst.
allgemeine Beratung zur Rehabilitation
Klärung der Kostenträger
Beratung über eine mögliche Klinikauswahl passend zum Kostenträger
Beantragung der Reha-Maßnahme
wenn möglich Terminierung der Reha-Maßnahme