Kinderchirurgischen Klinik
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund
Direktor:
Dr. med. Andreas Leutner
Telefon: 0231 / 953 - 21630
Besteht bei Ihrem Kind eine während der ambulanten Diagnostik erkannte Erkrankung oder angeborene Fehlbildung, wird die evtl. notwendige stationäre Aufnahme in Absprache zwischen Ihnen, Ihrem Kinderarzt und der Klinik geplant werden. Zeitpunkt und Dauer des Aufenthaltes, Art der Behandlung und ihre evtl. mögliche Mitunterbringung können besprochen werden.
Handelt es sich jedoch um eine notfallmäßige Aufnahme wie nach einem Verkehrsunfall oder aus anderem Anlass (Blinddarm-Entzündung), wird die Aufnahme in der Regel rasch und ohne ausführliche vorherige Besprechung durchgeführt werden müssen. In diesem Fall müssen der Situation entsprechend weitere kurzfristige Gespräche geführt werden, um für Sie Abläufe durchschaubar und die Art der Behandlung nachvollziehbar zu machen.
Ist die Mitunterbringung eines Elternteils aus medizinischen Gründen sinnvoll und notwendig, werden die Kosten dafür von der Krankenkasse getragen. Daraus resultiert kein Rechtsanspruch auf Mitaufnahme.
Vor allem bei Notfällen kann die Mitunterbringung aus Platzgründen schwierig oder unmöglich sein.