Die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie hat sich als selbstständiges Fachgebiet erst im Laufe des vergangenen Jahrhunderts aus der allgemeinen Chirurgie und der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde etabliert. Der Bereich Mund – Kiefer – Gesicht umfasst die für das Leben unbedingt nötigen vegetativen Funktionen Geschmack – Geruch – Nahrungsaufnahme. Zudem ist das Gesicht Spiegel der Persönlichkeit eines jeden Menschen. Eine Entstellung durch Fehlbildung, Verletzungen oder Krankheit schließt den Betroffenen oft aus der Gesellschaft aus. Ihn durch plastische und korrigierende ästhetische Eingriffe aus seiner Isolation herauszuholen ist eine der faszinierendsten Aufgaben der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Den hohen Anforderungen trägt die lange Ausbildungszeit Rechnung. Nach dem Studium von Medizin und Zahnmedizin ist für eine Anerkennung als Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie eine operative Weiterbildung von mindestens fünf Jahren erforderlich. Für die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ muss außerdem ein umfangreicher Operationskatalog der plastischen und wiederherstellenden Chirurgie nachgewiesen werden, dazu mindestens zwei weitere Jahre klinischer Tätigkeit. Insgesamt nimmt damit die hoch spezialisierte Aus- und Weiterbildung eines Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mindestens 13 Jahre in Anspruch.
Der Aufgabenkreis der Klinik umfasst die ambulante und stationäre Diagnostik und die vorwiegend operative Therapie von Patienten mit Verletzungen, Erkrankungen oder Fehlbildungen.