Ein Cochlea-Implantat (CI) ist bei hochgradiger Schwerhörigkeit für Erwachsene und Kinder geeignet. Es kann bereits im 1. Lebensjahr operiert werden und auch bei betagten Menschen.
Für Erwachsene ist ein CI sinnvoll, wenn beide Ohren ertaubt sind oder durch zunehmende Hörverschlechterung beider Ohren auch mit sehr gut angepassten Hörgeräten nicht mehr genügend Sprache verstanden werden kann. Dies kann im Rahmen der Voruntersuchungen geklärt werden. Da die Patienten in aller Regel früher gut gehört oder besser gehört haben, können sie auch sprechen. Für sie ist deshalb das Erlernen von Hören und Sprache mit CI einfacher, da sich das Gehirn an die Sprache wieder erinnert. Erwachsene, die schon taub geboren sind und Lautsprache nicht erlernen konnten, sind deshalb für ein CI in der Regel nicht geeignet. Auch Patienten, die auf einem Ohr ertaubt sind, aber auf dem anderen Ohr ausreichend gut hören, sind in aller Regel für ein CI nicht geeignet.
Kinder, die taub oder hochgradig schwerhörig geboren werden oder bei denen sich das Gehör verschlechtert, so dass mit sehr guten Hörgeräten Sprache nicht ausreichend erworben werden kann, sollten möglichst früh mit einem CI versorgt werden. Die Hörbahn im Gehirn verkümmert sonst und kann nur mit einem CI reifen. Dies wiederum ist Voraussetzung für eine ausreichende Sprachentwicklung. Anatomisch ist der Ohrbereich bei Kindern schon im ersten Lebensjahr fast so groß wie bei Erwachsenen, so dass in diesem Alter schon ein CI operieren werden kann. Natürlich müssen Kinder, die nie oder kaum gehört und kaum Sprache entwickelt haben, dann mit CI über einen langen Zeitraum völlig neu Hören und Sprechen erlernen. Das dies gelingen kann, zeigen Beispiele von Kindern, die mit CI sogar Regelschulen besuchen können. Voraussetzung ist eine möglichst frühe OP, regelmäßige Kontrolle der CI-Programmierung, regelmäßiges qualifiziertes Hör- und Sprachtraining und sonderpädagogische Betreuung; also Teamwork.