Andrea Besendorfer, BScN, MScN
Tel.: 0231-953-20433
Fax: 0231-953-20676
E-Mail: andrea.besendorfer(a)klinikumdo.de
Der Bereich Pflegewissenschaft ist im Klinikum Dortmund als Stabstelle in der Pflegedirektion angesiedelt.
Die Pflegewissenschaft versteht sich als eine Praxisdisziplin, durch die Ergebnisse aus der Wissenschaft und Forschung direkt in der Pflegepraxis genutzt werden. Durch die Implementierung des wissenschaftlichen Wissen in die Pflegepraxis wird im hohen Maße die Qualitätsentwicklung in der Pflege gefördert.
In diesem Zusammenhang werden auch Forschungsprojekte in Kooperation mit Universitäten durchgeführt, um systematisch Erhebungen zu Pflegephänomenen zu erreichen. So können Problemfelder aufgedeckt und gezielte Lösungswege aufgezeigt werden.
Zur Verbesserung von Arbeitsorganisationen und Prozessstrukturen – insbesondere unter Berücksichtigung ökonomischer Aspekte - ist u.a. die Einführung und Evaluation von Pflegekonzepten und nationalen Expertenstandards des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege ein zentraler Bestandteil der pflegewissenschaftlichen Arbeit.
Dekubituspropyhlaxe (gesamtes Klinikum)
Entlassungsmanagement (zentrales Entlassungsmanagement im gesamten Klinikum)
Schmerzmanagement (Einführung des interdisziplinären Schmerzmanagements im gesamten Klinikum)
Sturzprophylaxe (in speziellen Bereichen, in denen Patienten gefährdet sind zu stürzen)
Förderung der Harnkontinenz (im Kontinenzzentrum des Klinikums)
Chronische Wunden (Modellhafte Implementierung im Rahmen des DNQP)
Informationen zu den Expertenstandards können Sie gerne unter den o.a. Angaben erhalten.
Walter Nagelschmidt
Telefon 0231-953-2 18 66
Fax 0231-953-2 05 74
Die gezielte Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein wesentlicher Baustein für den Erfolg einer Einrichtung im Gesundheitswesen.
Die Klinikum Dortmund gGmbH bietet seit 1971 erfolgreich den Weiterbildungslehrgang für Intensivpflege und Anästhesie an.
Seit 1996 erfolgt die Weiterbildung zur / zum Fachkrankenschwester / -pfleger, Fachkinderkrankenschwester / -pfleger in der Intensivpflege und Anästhesie in Kooperation mit der St. – Johannes Gesellschaft in Dortmund nach der Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung (WeiVIAPfl) des Landes Nordrhein Westfalen und führt zu einem qualifizierten Abschluss mit der staatlich geschützten Bezeichnung „Fachkrankenschwester / Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie“.
Über die Kooperationshäuser sind weitere Kliniken in einem Verbundsystem an der Weiterbildung beteiligt. Die Teilnehmer lernen in einem Rotationssystem die verschiedenen Fachbereiche kennen.
Der Lehrgang beginnt jeweils im März eines Jahres und dauert zwei Jahre.
Laut Weiterbildungs- und Prüfungsordnung müssen in der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung 720 theoretische Unterrichtsstunden angeboten werden.
Folgende Leistungsnachweise sind im theoretischen Teil als Voraussetzung zur Abschlussprüfung der Weiterbildung zu erbringen: Ca. 5 schriftliche Testate und eine schriftliche Facharbeit, die in Absprache mit der Kursleitung, ein von der Teilnehmerin / dem Teilnehmer gewähltes Thema behandelt.
Während der praktischen Weiterbildung ist von der Weiterbildungsteilnehmerin I vom Weiterbildungsteilnehmer in den Bereichen internistischen und chirurgische Intensivpflege sowie der Anästhesiedienst ein Praxisbericht anzufertigen. Dieser Bericht dient zur Reflexion des praktischen Einsatzes zusammen mit den Fachkollegen im Einsatzbereich.
Der Jahresurlaub der Teilnehmer ist pro Weiterbildungsjahr mit 5 Wochen festgelegt. Die restlichen Urlaubstage können während der unterrichtsfreien Zeit geplant werden – der jeweilige praktische Einsatz darf nicht länger als um 10% der geplanten Zeit unterbrochen werden.
Neben dem tariflich festgelegten Urlaub dürfen Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit bis zu 10 Prozent der jeweiligen Gesamtstundenzahl der praktischen Einsätze und des theoretischen und nicht überschritten werden.
Der Weiterbildungslehrgang endet nach zwei Jahren mit jeweils einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Abschlussprüfung.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält die / der Teilnehmerin / Teilnehmer eine staatliche Anerkennung. Sie / er darf den Titel "Fachkrankenschwester/-pfleger für Intensivpflege und Anästhesie" führen. Außerdem bietet dieser Abschluss in Nordrhein Westfalen die Möglichkeit zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule im Bereich Pflege.