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Patientenverfügung für mehr Selbstbestimmung

Was bringt eine Patientenverfügung?

Gespräche über schwere Erkrankungen und Tod vermeiden die meisten Menschen. Doch jederzeit kann z.B. ein Unfall, ein Schlaganfall oder die plötzliche Verschlechterung einer chronischen Erkrankung dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Vielleicht haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie Sie in so einem Fall behandelt werden möchten – und ob es Grenzen für Sie gibt. Das muss Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam bekannt sein, damit Sie Ihren persönlichen Wünschen und Werten entsprechend betreut und damit ungewollte Behandlungen unterlassen werden. Keine klare Anweisung bedeutet in vielen Fällen für Angehörige und das Behandlungsteam Unsicherheit und emotionale Belastung.

Unsere Gesprächsbegleiter:innen laden ein

Sie sind selbst unsicher und haben Fragen? Unsere qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen besprechen gerne mit Ihnen verschiedene medizinische Konfliktsituationen und informieren Sie über mögliche Konsequenzen. So können Sie besser abwägen und Entscheidungen treffen. In der Regel finden zwei bis drei Treffen statt.
Auf Wunsch bekommen Sie am Ende des Gespräches eine rechtssichere Patientenverfügung ausgehändigt und auch gerne Informationen hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht. Ihre persönlichen Behandlungswünsche sollten schriftlich in einem Notfallbogen und einer Patientenverfügung so festgehalten werden, dass sie auch unter Zeitdruck (z.B. Ablehnen von Wiederbelebungsmaßnahmen) gefunden werden. Die Dokumente können Sie Angehörigen, Hausärzten etc. aushändigen sowie in Ihrer Patientenakte hinterlegen lassen. Alle Gespräche finden natürlich kostenlos statt.

PATIENTENVERFÜGUNG

  • Gerne können Ihre Angehörigen zu dem Termin mit den Gesprächsbegleiter:innen mitkommen – die Entscheidungen treffen aber Sie allein.
  • Sie entscheiden, wie viel Zeit Sie benötigen.
  • Sie entscheiden, was für Sie Lebensqualität bedeutet.
  • Sie entscheiden, welche dauerhaft körperlichen oder geistigen Einschränkungen Sie gegebenenfalls in Kauf nehmen würden.
  • Wichtig: Sie können Ihre Verfügung natürlich jederzeit ändern, so lange Sie dazu in der Lage (einsichtsfähig) sind.

 

Gesprächsbegleiter:innen

Frau Melina Broßat

Frau Sandra Meier

Herr Andreas Bäppler

 

Terminvereinbarung

acp(at)klinikumdo(punkt)de
Tel.: +49 (0) 231 953 21111

Broschüre als PDF zum Download (1,7 MB): Patientenverfügung / Gesprächsbegleitung ACP