Gespräche über schwere Erkrankungen und Tod vermeiden die meisten Menschen. Doch jederzeit kann z.B. ein Unfall, ein Schlaganfall oder die plötzliche Verschlechterung einer chronischen Erkrankung dazu führen, dass Sie nicht mehr selbst entscheidungsfähig sind. Vielleicht haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie Sie in so einem Fall behandelt werden möchten – und ob es Grenzen für Sie gibt. Das muss Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam bekannt sein, damit Sie Ihren persönlichen Wünschen und Werten entsprechend betreut und damit ungewollte Behandlungen unterlassen werden. Keine klare Anweisung bedeutet in vielen Fällen für Angehörige und das Behandlungsteam Unsicherheit und emotionale Belastung.
Sie sind selbst unsicher und haben Fragen? Unsere qualifizierten Gesprächsbegleiter:innen besprechen gerne mit Ihnen verschiedene medizinische Konfliktsituationen und informieren Sie über mögliche Konsequenzen. So können Sie besser abwägen und Entscheidungen treffen. In der Regel finden zwei bis drei Treffen statt.
Auf Wunsch bekommen Sie am Ende des Gespräches eine rechtssichere Patientenverfügung ausgehändigt und auch gerne Informationen hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht. Ihre persönlichen Behandlungswünsche sollten schriftlich in einem Notfallbogen und einer Patientenverfügung so festgehalten werden, dass sie auch unter Zeitdruck (z.B. Ablehnen von Wiederbelebungsmaßnahmen) gefunden werden. Die Dokumente können Sie Angehörigen, Hausärzten etc. aushändigen sowie in Ihrer Patientenakte hinterlegen lassen. Alle Gespräche finden natürlich kostenlos statt.
Frau Melina Broßat
Frau Sandra Meier
Herr Andreas Bäppler
Terminvereinbarung
acp(at)klinikumdo(punkt)de
Tel.: +49 (0) 231 953 21111
Broschüre als PDF zum Download (1,7 MB): Patientenverfügung / Gesprächsbegleitung ACP