Frau Drewes, als Leiterin des Fundraisings des Westfälischen Kinderzentrums freut sich, dem Team...
„Gefunden! Die Geschäftsführung des Klinikums blutet für ihre Patienten“
Mit einem neuen Hochfeld-MRT der letzten Generation können Patienten mit Tumoren, Epilepsie
oder...
Das Klinikum Dortmund erhält eine Spende von der Gemeinwohl-Stiftung der Sparkasse Dortmund für den...
Wir freuen uns, Herrn Prof. Dr. Dr. Stefan Haßfeld zum 01. Januar 2023 in seiner neuen und weiteren...
Institut für Medizinische Strahlenphysik und Strahlenschutz
Abteilungsleiter
Prof. Dr. rer. nat. Andreas Block
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund
Telefon: +49 (0) 231 953-20942
Fax: +49 (0) 231 953-21101
Email an den Ansprechpartner
Das neue Strahlenschutzrecht erfordert die Mitarbeit eines Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik bei Untersuchungen, die mit erheblicher Exposition verbunden sein können. Davon betroffen sind bspw. die Computertomografie und Interventionen unter Durchleuchtung.
Seit dem 31.12.2018 muss für die Genehmigung eines Neugerätes ein mitwirkender Medizinphysik-Experte benannt werden. Für bestehende Geräte gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022, innerhalb der ein Medizinphysik-Experte benannt werden muss.
Wir unterstützen Kliniken und Praxen in der Region bei der Umsetzung des Strahlenschutzes und übernehmen beratende Tätigkeiten sowie Betreuung vor Ort.
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