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Die Öffnung eines Leichnams (Autopsie, Obduktion, Sektion) und die dabei gewonnenen Befunde beleben und vertiefen das ärztliche Wissen, das Können und die ärztliche Erfahrung.
Es sei hier §1 des Hamburgischen Sektionsgesetzes vom 9. Februar 2000 zitiert: Klinische Sektion, §1, Begriff
(1) Die klinlische Sektion ist die letzte ärztliche Handlung im Rahmen der medizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten. Klinische Sektion (innere Leichenschau) ist die ärztliche, fachgerechte Öffnung einer Leiche, die Entnahme und Untersuchung von Teilen sowie die äußere Wiederherstellung des Leichnams.
(2) Sie dient der Qualitätssicherung und Überprüfung ärztlichen Handelns im Hinblick auf Diagnose, Therapie und Todesursache, der Lehre und Ausbildung, der Epidemiologie, der medizinischen Forschung sowie der Begutachtung (Zitat, Ende).
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