Frau Drewes, als Leiterin des Fundraisings des Westfälischen Kinderzentrums freut sich, dem Team...
„Gefunden! Die Geschäftsführung des Klinikums blutet für ihre Patienten“
Mit einem neuen Hochfeld-MRT der letzten Generation können Patienten mit Tumoren, Epilepsie
oder...
Das Klinikum Dortmund erhält eine Spende von der Gemeinwohl-Stiftung der Sparkasse Dortmund für den...
Wir freuen uns, Herrn Prof. Dr. Dr. Stefan Haßfeld zum 01. Januar 2023 in seiner neuen und weiteren...
Die Öffnung eines Leichnams (Autopsie, Obduktion, Sektion) und die dabei gewonnenen Befunde beleben und vertiefen das ärztliche Wissen, das Können und die ärztliche Erfahrung.
Es sei hier §1 des Hamburgischen Sektionsgesetzes vom 9. Februar 2000 zitiert: Klinische Sektion, §1, Begriff
(1) Die klinlische Sektion ist die letzte ärztliche Handlung im Rahmen der medizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten. Klinische Sektion (innere Leichenschau) ist die ärztliche, fachgerechte Öffnung einer Leiche, die Entnahme und Untersuchung von Teilen sowie die äußere Wiederherstellung des Leichnams.
(2) Sie dient der Qualitätssicherung und Überprüfung ärztlichen Handelns im Hinblick auf Diagnose, Therapie und Todesursache, der Lehre und Ausbildung, der Epidemiologie, der medizinischen Forschung sowie der Begutachtung (Zitat, Ende).
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