Jeder behandelnde Vertragsarzt (Hausarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, anderer Facharzt) kann Sie mit dem entsprechenden Formular zur stationären Behandlung in die Klinik einweisen. Es ist sinnvoll, vorher mit der Klinik Kontakt aufzunehmen, damit im Rahmen einer ambulanten Voruntersuchung die stationäre Behandlung organisatorisch geplant und mit dem Patienten besprochen wird. Diese Voruntersuchung findet in der HNO-Ambulanz statt.
Voruntersuchungen zur Planung stationärer Behandlung:
ohne vorherige Terminabsprache: montags bis freitags zwischen 7:30 und 10:00 Uhr in der HNO-Ambulanz (mit entweder Überweisung eines HNO-Arztes oder einer Einweisung zur stat. Behandlung)
mit vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0231 / 953 21 531) zum Termin in der HNO-Ambulanz
Ambulante Untersuchungen bei Stimm- und Sprachstörungen, frühkindlichen Hörstörungen, Schluckstörungen:
mit vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0231 / 953 20 611) bei Oberärztin Dr. Hartmann. (Auch Überweisungen vom Kinderarzt und Nervenarzt.)
Alleinige ambulante Behandlung:
Eine alleinige ambulante Beratung und Behandlung kann in der HNO- Ambulanz zu allen speziellen Fragestellungen erfolgen. Die Kostenübernahme im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen kann allein über einen Überweisungsschein eines Facharztes für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde erfolgen.
Ambulante Untersuchung und Behandlung:
ohne vorherige Terminabsprache: montags bis freitags zwischen 7:30 und 10:00 in der HNO-Ambulanz
mit vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0231 / 953 21531) zum Termin in der HNO-Ambulanz
Privatsprechstunde beim Klinikdirektor:
Telefonische Terminvereinbarung unter 0231 / 953 21520 erbeten.