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Qualitätssicherung im Klinikum

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,


der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.07.2018 die neue Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen, welche am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
 
Diese Richtlinie dient dazu: 

  • die Verfahren zur Messung der Versorgungsqualität durch das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten bei den Leistungserbringern/-innen zu verbessern und zu vereinfachen.
  • die erfassten Leistungen und die Einzelheiten des jeweiligen Qualitätssicherungsverfahrens thematisch zu regeln.
     

Ziele der Richtlinie sind

  • die Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und zu fördern
  • die Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität zu verbessern
  • Patientensicherheit und Patientenorientierung zu stärken
  • Erkenntnisse über Qualitätsverbesserungspotenziale zu gewinnen
  • das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement zu unterstützen 
  • Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen verständlichen Form zu veröffentlichen und damit die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu stärken
     

Patienteninformationen zur Datenerhebung

Ambulant erworbene Pneumonie

Dekubitusprophylaxe

Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)

Gynäkologische Operationen

Hüftgelenkversorgung

Karotis-Revaskularisation

Knieendoprothesenversorgung

Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen

Mammachirurgie

Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen

Perinatalmedizin

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen

Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren

 

Weitere Informationen sowie Dateien in einfacher Sprache finden Sie auf der Seite des Gemeinsamen Bundesauschusses.