Bei jeder geplanten Operation wird geprüft, ob der Eingriff nach Art und Schwierigkeit unter Berücksichtigung des
Patientenzustands ohne Risikoerhöhung gegenüber einem stationären Vorgehen ambulant durchführbar ist.
Mögliche intraoperative Komplikationen sind dabei zu berücksichtigen. Neben den Begleiterkrankungen ist dabei
insbesondere das soziale Umfeld der Patienten zu beachten.
Mit etwa 1.500 Operationen im Jahr stellt die Hand- und Mikrochirurgie einen wesentlichen Schwerpunkt der Unfallklinik am
Klinikum Dortmund dar. Diese Spezialdisziplin hat sich aus den Teilgebieten Unfallchirurgie und Orthopädie, Chirurgie und
Plastische Chirurgie entwickelt. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Hände wiederherzustellen bzw. zu erhalten.
Unser Behandlungsspektrum umfasst alle Erkrankungen, Verletzungen sowie angeborenen Fehlbildungen der Hand, einschließlich
des Unterarms. Für die Notfallversorgung steht rund um die Uhr ein spezielles Team aus Ärzten und Schwestern bereit.
Beratung rund um handchirurgische Erkrankungen bieten wir unseren Patienten zudem in einer speziellen
handchirurgischen Sprechstunde an.
Aufgrund der komplexen anatomischen und funktionellen Besonderheiten der Hand werden zur Diagnosestellung eingehende
Fachkenntnisse benötigt. So liegen Haut, Sehnen, Nerven, Blutgefäße, Bänder, Gelenke und Knochen dicht beieinander.
Dadurch sind spezielle Operationstechniken und -instrumente erforderlich. Neben gewebeschonendem Operieren in
Blutleere mit einem mobilen Handröntgensystem bieten wir in der Unfallklinik Dortmund für die Wiederherstellung oder Erhaltung
der Funktionstüchtigkeit der Hand auch die anschließende Nachbehandlung einschließlich
Physiotherapie und Ergotherapie an.
Die Klinik ist am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
beteiligt. Fragen dazu und zu anderen Themen werden gerne per Telefon unter 0231 / 953-18422 (Ambulanz) oder -18400
(Chefarztbüro) beantwortet.
Durchgangsärzte sind auf dem Gebiet der Chirurgie und Unfallchirurgie weitergebildete und erfahrene Ärzte, die von
den Berufsgenossenschaften zur Behandlung von Wege- und Arbeitsunfällen im Rahmen des berufsgenossenschaftlichen
Heilverfahrens ermächtigt werden.
Um am berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren teilnehmen zu können, sind neben den persönlichen Voraussetzungen
bauliche Vorgaben zu erfüllen. (Größe und Anzahl der Behandlungsräume, Trennung in aseptische und septische Bereiche)
In unserer Klinik hat der "Durchgang" den Stellenwert einer Hauptaufnahme.
Frischverletzte und Akutkranke werden nach Stabilisierung der Kreislaufverhältnisse klinisch und radiologisch
untersucht und erstbehandelt. Je nach Erfordernis werden dringliche operative Maßnahmen eingeleitet, oder der/die
Patient/in wird entsprechend der führenden Verletzung in die Obhut eines Arztes des in Frage kommenden Fachgebietes
gegeben.
Krankengymnastik