Klinikum der Universität Witten / Herdecke
Klinikum der Universität Witten / Herdecke

Nach Ihrem Aufenthalt

Entlassung aus der Klinik

Der Zeitpunkt der Entlassung wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt. Erst wenn der Heilungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass eine Entlassung medizinisch verantwortbar ist, kann die Behandlung im Krankenhaus beendet werden.

Vor der Entlassung findet ein ausführliches Abschlussgespräch statt. Dabei werden wichtige Hinweise für die weitere Behandlung und Genesung besprochen.

Beim Verlassen des Krankenhauses sollte darauf geachtet werden, persönliche Gegenstände sowie eventuell hinterlegte Wertsachen mitzunehmen. Ausgeliehene Gegenstände werden bitte wieder zurückgegeben.

Entlass­management

Wenn nach dem Krankenhausaufenthalt weitere Unterstützung benötigt wird, organisiert das Klinikum Dortmund ein individuelles Entlassmanagement.

Gemeinsam mit allen an der Behandlung beteiligten Fachpersonen wird ein persönlicher Entlassplan erstellt. Dieser kann zum Beispiel beinhalten:

  • Beantragung eines Pflegegrades
  • Organisation eines ambulanten Pflegedienstes
  • Bestellung von Hilfsmitteln
  • Planung weiterer medizinischer oder therapeutischer Maßnahmen

Informationen werden nur dann an andere Stellen, wie beispielsweise Pflegekassen oder Sanitätshäuser, weitergegeben, wenn zuvor eine schriftliche Einwilligung vorliegt.

Ziel ist eine sichere und bedarfsgerechte Weiterbetreuung nach dem Aufenthalt im Klinikum Dortmund.

Sozialdienst

Ein Krankenhausaufenthalt bringt häufig Veränderungen im Alltag mit sich. Erkrankungen können soziale, persönliche oder auch wirtschaftliche Fragen aufwerfen. Der Sozialdienst des Klinikums Dortmund unterstützt Patientinnen und Patienten dabei, passende Lösungen für diese Situationen zu finden.

Die Mitarbeitenden beraten individuell und helfen dabei, notwendige Unterstützungsangebote zu organisieren. Dabei stehen insbesondere folgende Themen im Mittelpunkt:

Unterstützung und Beratung

  • Beantragung und Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, zum Beispiel
    • stationäre Anschlussheilbehandlung
    • onkologische Anschlussheilbehandlung
    • Frührehabilitation
    • ambulante Rehabilitation
  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen, beispielsweise Pflegegeld
  • Beratung und Vermittlung in vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege oder Hospize
  • Hilfe bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
  • Unterstützung bei finanziellen Hilfen bei Krebserkrankungen (für Erwachsene und Kinder)
  • Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts

Auf Wunsch können auch Angehörige oder andere Bezugspersonen in die Gespräche einbezogen werden. Alle Beratungen sind vertraulich, unterliegen der Schweigepflicht und sind kostenfrei.

Kontakt & Ansprechperson

Leitung Sozialdienst
Regina Ewald
Sozialarbeiterin
Corinna Hallmann