Klinikum der Universität Witten / Herdecke
Klinikum der Universität Witten / Herdecke

Gremien & Interessen­vertretungen  

 

Eine verantwortungsvolle, transparente und werteorientierte Unternehmensführung bildet die Grundlage unseres Handelns. Verschiedene Gremien und Interessenvertretungen begleiten und unterstützen das Klinikum dabei mit ihrer fachlichen Expertise, ihrer Kontrollfunktion und ihrem Engagement für Mitarbeitende sowie Patientinnen und Patienten.

Der Aufsichtsrat übernimmt die strategische Beratung und Kontrolle der Geschäftsführung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden und gestaltet Arbeitsbedingungen aktiv mit. Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Teilhabe, Chancengleichheit und Belange von Mitarbeitenden mit Behinderung ein. Das Klinische Ethikkomitee unterstützt bei ethischen Fragestellungen im Behandlungsalltag und fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit schwierigen Entscheidungssituationen.

Gemeinsam tragen diese Gremien dazu bei, Qualität, Transparenz und soziale Verantwortung in unserem Haus nachhaltig zu sichern.

  • Dr. Christoph Neumann (Vorsitzender)
  • Roland Spieß (erster stellvertretender Vorsitzender)
  • Carsten Aldag (zweiter stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Marcus Altmeier  
  • Wibke Barbian
  • Jenny Brunner
  • Prof. Gisa Ellrichmann-Wilms
  • Frauke Füsers
  • Dr. Eva-Maria Goll 
  • Dr. Bernd Hanswille 
  • Moritz Heller
  • Patricia Hillemann
  • Rainer Krämer
  • Ralph Pokorny
  • Marvin Schlüter
  • Heinz Schulte
  • Annette Stuchlik
  • Christiane Tenbensel
  • Uwe Waßmann
  • Daniela Worth

Sie finden die BR-Geschäftsstelle im KLZ-Mitte, Dudenstr. 12-14.
Der Zugang über den Wirtschaftshof ist ausgeschildert.

Kontakt

Tel.: +49 231 953 21847/48
Fax: +49 231 953 21054
E-Mail senden

Geschäftszeiten

Mo. – Fr. von 08.00 bis 15.30 Uhr

Termine außerhalb der Geschäftszeiten können auf Wunsch ebenfalls vereinbart werden. Weitere Informationen, z.B. zu Betriebsvereinbarungen, sind nach persönlicher Kontaktaufnahme oder über die genannten Medien zu erhalten.

Sie finden die SBV-Geschäftsstelle im KLZ-Mitte, Beurhausstr. 47.
Der Zugang ist barrierefrei und von der Beurhausstrraße ausgeschildert.

Kontakt

Tel.: +49 231 953 21183
Fax: +49 231 953 21494
E-Mail senden

Geschäftszeiten

Mo – Do: 07.00 bis 16.00 Uhr
Fr: 07.00 bis 13.00 Uhr
Auf Wunsch auch außerhalb der Geschäftszeiten

Ein älterer Herr wird bewusstlos mit einem ausgeprägten Schlaganfall im Klinikum aufgenommen. Eine junge Frau erleidet einen Unfall mit schwersten Hirnschäden. Beide sind nicht in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht haben beide nicht ausgefertigt. Der ältere Herr hat eine Patientenverfügung, deren Inhalt jedoch von Angehörigen und Behandlungsteam unterschiedlich interpretiert wird.

Wie kann in solchen Fällen ein Therapieziel definiert werden, welches dem individuellen mutmaßlichen Patientenwillen entspricht oder möglichst nahekommt? Bei derartigen Entscheidungskonflikten kann das Klinische Ethikkomitee (KEK) moderierend tätig werden. In einer Ethischen Einzelfallberatung erfragen und analysieren die KEK-Mitglieder die unterschiedlichen Sichtweisen, Ziele und Vorstellungen aller Beteiligten. Es steht nicht die Entscheidung über Leben oder Sterben / Tod im Vordergrund, sondern die Lebensqualität im individuellen Lebensentwurf des Betroffenen. Ziel ist nicht das Erreichen einer „richtigen“ oder Vermeiden einer „falschen“ Entscheidung, sondern eine an medizinischen Standards orientierte, für alle Beteiligten tragbare, verantwortliche Lösung im bestmöglichen Interesse der Patientin oder des Patienten. Angehörige können Auskunft zu Wünschen und Vorstellungen der oder des Betroffenen geben, Verantwortung für medizinische Entscheidungsprozesse tragen sie jedoch nicht.

Die überwiegende Zahl der Mitglieder des interprofessionell zusammengesetzten KEK am Klinikum Dortmund hat eine abgeschlossene Zusatzausbildung als Ethikberaterin/Ethikberater im Gesundheitswesen / Master in Medizinethik. Gewählte Vorsitzende des KEK ist Dr. Annette Schmitz-Stolbrink, Vertreterin und Vertreter sind Andrea Besendorfer und Dr. Josef Obermeier.

Das sind die Aufgaben

  • Ethische Einzelfallberatung auf Anfrage von Mitarbeitenden oder Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen/Bevollmächtigten
  • Regelmäßige Teilnahme einzelner Mitglieder an klinischen Visiten auf Intensivstationen, um präventiv die Entwicklung ethischer Problemlagen zu vermeiden
  • Stärkung der medizinethischen Kompetenz der Mitarbeitenden

Wie kann ich eine Ethische Fallberatung anfordern?

Patientinnen/Patienten und Angehörige

Die Patientenfürsprecher und fürsprecherinnen oder ein Mitglied des Behandlungsteams können in Ihrem Namen eine Fallberatung anfordern.

Mitarbeitende des Klinikums Dortmund

Sie können in iMedOne eine Fallberatung als Konsil in der jeweiligen Patientenakte anlegen, im Intranet das Formular unter "Meldung machen" und "Klinisches Ethikkomitee" nutzen oder per Outlook eine E-Mail an den "Verteiler_Ethikberatung" senden. Werktags erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Alle Mitarbeitenden des Klinikums können ohne Rücksprache mit Vorgesetzten eine Fallberatung anfordern. Der Name des Anfordernden bleibt anonym.

Vordrucke und Formulare für Patientinnen/Patienten

Vorsorgevollmacht

Haben Sie schon eine Vorsorgevollmacht? Darin können Sie festlegen, wer für Sie alle wichtigen Entscheidungen trifft, wenn Sie aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden. U.a. werden folgende Fragen geklärt:

Wem dürfen Ärztinnen und Ärzte etwas über meinen Zustand erzählen? Gegenüber der in der Vollmacht genannten Person werden Medizinerinnen und Mediziner von der Schweigepflicht entbunden

Wer darf über mich entscheiden? Tatsächlich dürfen nicht automatisch (Ehe-)Partnerinnen und -partner, Kinder oder andere nahe Verwandte Entscheidungen treffen. Es kann außerdem sogar sein, dass fremde Betreuende gerichtlich beauftragt werden, diese Funktion auszufüllen - ohne, dass die Betreuenden die Patientin oder den Patienten überhaupt kennen.

Was darf entschieden werden? Bevollmächtige sorgen dafür, dass etwa Behördengänge und Bankgeschäfte nicht unerledigt bleiben. In Notfallsituationen werden die medizinischen Optionen (etwa zur Lebenserhaltung) mit den Bevollmächtigten besprochen. Auf welche Bereiche die im Formular genannten Personen tatsächlich Einfluss haben, kann aber individuell festgelegt werden.

Laden Sie hier einen Vordruck herunter: 

Organspendeausweis 

Zudem können Sie sich hier einen Organspendeausweis herunterladen und Ihren Wunsch festlegen, ob Sie Ihre Organe nach dem Ableben spenden wollen oder dem widersprechen. 

Organspendeausweis (zum Ausfüllen)

Patientenverfügung

Ebenfalls wichtig ist die Patientenverfügung - was genau das ist, was Sie bereits jetzt festlegen können und wie eine solche Verfügung aufgebaut werden muss, damit sie gültig ist, finden Sie hier:

Patientenverfügung (Erklärung und Vordruck)