Symptome
Veränderungen des äußeren Ohres können sich an der Ohrmuschel oder im äußeren Gehörgang zeigen. An der Ohrmuschel können – ähnlich wie an anderen Hautarealen – durch langjährige Sonneneinstrahlung, chronische Reizzustände oder eine entsprechende Veranlagung bei hellem Hauttyp Veränderungen der Haut entstehen, die sich zunächst als nicht abheilende, nässende oder verkrustete Stellen äußern. Entwickeln sich daraus bösartige Neubildungen, machen sie sich häufig durch ein kleines, nicht heilendes Geschwür bemerkbar, das in jedem Fall abgeklärt werden sollte.
Auch Formveränderungen wie abstehende Ohren gehören zu den Auffälligkeiten des äußeren Ohres. Sie entstehen meist durch eine zu schwach ausgebildete Faltung oder einen Knorpelüberschuss und können, obwohl medizinisch nicht gefährlich, als erheblich störend empfunden werden. Besonders bei Kindern können Reaktionen aus dem sozialen Umfeld zu einer zunehmenden Belastung führen.
Im Bereich des Gehörgangs treten häufig Verengungen auf, die oft zufällig entdeckt werden und zunächst keinen Krankheitswert haben. In ausgeprägteren Formen kann der Gehörgang jedoch so stark eingeengt sein, dass es zu wiederkehrenden oder bleibenden Entzündungen kommt. Verletzungen des Gehörgangs oder Voroperationen können ebenfalls narbige Verengungen verursachen; in schweren Fällen kann der Gehörgang vollständig verschlossen sein, was sich durch eine Hörminderung bemerkbar macht. Auch entzündungsbedingter Knochenabbau (Cholesteatom) kann nach Verletzungen als schmerzhafte Vertiefung mit vermehrter Krustenbildung auftreten.
Diagnose
Die Diagnose von Veränderungen am äußeren Ohr erfolgt durch eine sorgfältige klinische Untersuchung. Bei verdächtigen Hautveränderungen der Ohrmuschel wird durch eine Gewebeprobe oder – bei kleinen Befunden – durch die vollständige Entfernung des betroffenen Areals abgeklärt, um welche Veränderung es sich handelt. Diese Eingriffe können häufig ambulant und in örtlicher Betäubung erfolgen. Die feingewebliche Untersuchung liefert die sichere Unterscheidung zwischen gutartigen und bösartigen Befunden.
Bei abstehenden Ohren umfasst die Diagnostik zunächst den Ausschluss weiterer Fehlbildungen, beispielsweise im Gehörgang oder am Trommelfell, sowie eine Überprüfung der Hörsituation. Anschließend kann eine operative Korrektur geplant werden.
Bei Gehörgangsverengungen erfolgt die Diagnose durch die Untersuchung unter dem Operationsmikroskop, um das Ausmaß der knöchernen oder narbigen Einengung festzustellen. Bei Verdacht auf eine Knocheneiterung (Cholesteatom) sind zusätzliche Untersuchungen notwendig. Die Beurteilung der Hörsituation ergänzt die Diagnostik.
Therapie
Die Behandlung richtet sich nach der jeweiligen Veränderung. Veränderungen der Ohrmuschel werden zunächst durch Probenentnahme oder Entfernung kleiner Befunde abgeklärt. Liegt eine bösartige Veränderung vor, ist in der Regel eine komplette operative Entfernung erforderlich. Je nach Größe des Befundes oder begleitenden Veränderungen kann eine Operation in Vollnarkose während eines kurzen stationären Aufenthaltes sinnvoll sein. Bei kleinen Neubildungen kann der Defekt meist direkt verschlossen werden; ist jedoch unklar, ob der Befund vollständig entfernt wurde, wird vorübergehend ein Wundverband angelegt, bis die feingewebliche Untersuchung abgeschlossen ist. Durch schnelle interne Untersuchungsverfahren kann sichergestellt werden, dass die Hautveränderung vollständig im Gesunden entfernt wurde. Für die korrekte und ästhetische Wiederherstellung der Ohrmuschel werden je nach Ausmaß plastisch-chirurgische Techniken eingesetzt.
Die Korrektur abstehender Ohren erfolgt – je nach Alter – bei Kindern meist in Vollnarkose und bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig in örtlicher Betäubung ambulant. Über einen Schnitt hinter dem Ohr wird der Knorpel teilweise ausgedünnt oder reduziert und mit Fäden in die gewünschte Form gebracht. Ziel ist eine natürlich wirkende, knickfreie und nicht zu stark anliegende Ohrmuschel. Nach dem Eingriff wird ein Wickelverband für etwa eine Woche getragen, in dieser Zeit erfolgen Kontrollen in der HNO-Ambulanz. Die Fäden können nach ungefähr zehn Tagen entfernt werden, bei Kindern werden häufig selbstauflösende Fäden verwendet. Für wenige Wochen ist es sinnvoll, die Ohren – insbesondere bei Kindern – durch ein weiches Stirnband zu schützen, bis die endgültige Abheilung erreicht ist.
Gehörgangsverengungen werden mikrochirurgisch unter dem Operationsmikroskop behandelt. Über einen kleinen Schnitt vor dem Ohr oder im Gehörgang wird der Zugang geschaffen, die noch gesunde Gehörgangshaut abgeschoben oder erkrankte Haut entfernt und der knöcherne Gehörgang mit einem Bohrer erweitert. Anschließend wird die zuvor abgeschobene Haut oder körpereigene Muskelhaut auf den Defekt gelegt. Zur Unterstützung der Heilung wird der Gehörgang mit einem inneren Verband aus Folien und feuchten Schwämmchen (Tamponade) ausgekleidet und die Ohrmuschel zusätzlich mit einem äußeren Wickelverband geschützt. Diese Operationen erfolgen während eines kurzen stationären Aufenthaltes in Vollnarkose oder örtlicher Betäubung. In der Nachbehandlung können bereits nach etwa einer Woche die Nähte entfernt werden; die Tamponade wird meist nach zwei bis drei Wochen in der Ambulanz herausgenommen.
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