Expertise bei Schwerstverletzten: Unfallklinik wird erneut als SAV-Zentrum akkreditiert

Die Klinik für <link>Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie des Klinikums Dortmund wurde einmal mehr als Zentrum für Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) ausgezeichnet. Diese Akkreditierung vergibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) überregional an Kliniken, die eine hohe Qualität sowie besondere Expertise in der Versorgung von Schwerstverletzten aufweisen. Alle fünf Jahre werden die Zentren neu überprüft: Die Unfallklinik gehört zu den zehn Kliniken in NRW, die dieses Mal die Anforderungen erfüllten.   

Mit der Akkreditierung, der Beteiligung am SAV, möchte die DGUV eine optimale Behandlungsqualität für Patienten nach Arbeitsunfällen gewährleisten. Aus diesem Grund wurde die Zuweisung von Schwerstverletzten zu einer Klinik 2014 neu geregelt: Hat der Patient schwerste Verletzungen und wird dem SAV-Verfahren zugeordnet, folgt zwingend die Zuweisung an ein dafür qualifiziertes, zugelassenes Zentrum wie z.B. dem Klinikum Dortmund.     

 

Spezielle Anforderungen der DGUV

 

Um als SAV-Zentrum benannt zu werden, müssen die Kliniken spezielle personelle, technische, räumliche und qualitative Anforderungen erfüllen. „Die Akkreditierung der DGUV ist sehr begehrt“, so Dr. Jens-Peter Stahl, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie im Klinikum Dortmund. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir wiederholt zu den beteiligten Zentren gehören.“

 

Expertise aus langjährigen Erfahrungen

 

Von Handverletzungen über Polytraumen bis zu schweren Verbrennungen werden in der Unfallklinik im Klinikum Dortmund Verletzungen sämtlichen Schweregrades und jeden Alters behandelt. So profitieren die zugewiesenen Patienten von der auf langjährigen Erfahrungen basierenden Expertise der Mediziner. „Wir haben seit der Beteiligung im Jahr 2014 einen starken Anstieg an Zuweisungen von Schwerstverletzten zu verzeichnen“, so Dr. Stahl.

 

Versorgung der "D-Fälle" sicherstellen

 

Der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen die sogenannten „D-Fälle“. Dazu zählen Unfälle, die am Arbeitsplatz oder in der Schule und Kindergarten sowie auf dem Weg passieren, sowie Unfälle, die im Rahmen der Hilfeleistung geschehen. Genau diese Fälle möchte die DGUV mit der Benennung der Zentren optimal zuweisen und so eine professionelle Versorgung sicherstellen. 

 

(Von Annika Haarhaus, Volontärin der Unternehmenskommunikation)

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilen Sie diesen Artikel per

Pressekontakt

Matthias Lackmann (verantwortlich)
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund

redaktionnoSpam(at)klinikumdo(dot)de

Datenschutz-Zustimmung