Vorsorgevollmacht
Haben Sie schon eine Vorsorgevollmacht? Darin können Sie festlegen, wer für Sie alle wichtigen Entscheidungen trifft, wenn Sie aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder eines Unfalls entscheidungsunfähig werden. Unter anderem werden folgende Fragen geklärt:
Wem dürfen Ärztinnen/Ärzte etwas über meinen Zustand erzählen? Gegenüber der in der Vollmacht genannten Person werden Medizinerinnen/Mediziner von der Schweigepflicht entbunden
Wer darf über mich entscheiden? Tatsächlich dürfen nicht automatisch (Ehe-)Partnerinnen und-partner, Kinder oder andere nahe Verwandte Entscheidungen treffen. Es kann außerdem sogar sein, dass fremde Betreuende gerichtlich beauftragt werden, diese Funktion auszufüllen - ohne, dass die Betreuenden die Patientinnen oder Patienten überhaupt kennen.
Was darf entschieden werden? Bevollmächtige sorgen dafür, dass etwa Behördengänge und Bankgeschäfte nicht unerledigt bleiben. In Notfallsituationen werden die medizinischen Optionen (etwa zur Lebenserhaltung) mit den Bevollmächtigten besprochen. Auf welche Bereiche die im Formular genannten Personen tatsächlich Einfluss haben, kann aber individuell festgelegt werden.
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