Klinikum der Universität Witten / Herdecke
Klinikum der Universität Witten / Herdecke

Qualitäts­sicherung im Klinikum

Die Qualität der medizinischen Versorgung und die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten haben für uns höchste Priorität. Grundlage hierfür ist unter anderem die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), die am 19. Juli 2018 beschlossen wurde und seit dem 1. Januar 2019 gilt.

Diese Richtlinie hat das Ziel, die Verfahren zur Messung der Versorgungsqualität zu verbessern und zu vereinfachen. Dazu werden bei den Leistungserbringern Daten erhoben, verarbeitet und ausgewertet. Die einzelnen Leistungen sowie die Details der jeweiligen Qualitätssicherungsverfahren werden dabei thematisch geregelt.

Die Qualitätssicherung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • die Qualität in der medizinischen Versorgung zu sichern und weiterzuentwickeln
  • die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu verbessern
  • die Patientensicherheit und Patientenorientierung zu stärken
  • Erkenntnisse über mögliche Qualitätsverbesserungen zu gewinnen
  • das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen zu unterstützen
  • Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen verständlich zu veröffentlichen und damit die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten zu fördern

Im Rahmen dieser Qualitätssicherung werden unter anderem Daten zu verschiedenen medizinischen Behandlungen und Verfahren erhoben. Dazu gehören beispielsweise:

Weitere Informationen sowie Materialien in leicht verständlicher Sprache finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses.

 

 

Implantate­register

In Deutschland müssen Operationen mit Implantaten an das Implantateregister gemeldet werden. Dabei ist gesetzlich festgelegt, welche Daten erfasst und in das Register eingetragen werden. Jedes Krankenhaus, das Implantat-Operationen durchführt, ist verpflichtet, diese zu melden – unabhängig davon, ob Implantate eingesetzt, gewechselt oder entfernt werden.

Die Grundlage dafür bildet das Implantateregister-Gesetz (IRegG).

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, finden Sie eine ausführliche Patienteninformation zum Implantateregister als Download auf dieser Seite. Selbstverständlich informieren Sie auch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt gerne über dieses Thema.

Patientenbroschüre Implantateregister