Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Gutachten

An der Augenklinik werden Gutachten im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Körperschaften des Öffentlichen Rechts, Versicherungsgesellschaften und anderen Auftragsgebern erstellt.

Im Falle von Blindengeldgutachten tritt die Klinik nur im Falle eines erforderlichen Obergutachtens auf, Auftrag hierzu kann nur durch den Landschaftsverband erteilt werden.

In allen anderen Fällen, wie beispielsweise Führerscheingutachten etc. kann eine Terminvergabe über die Augenambulanz, Tel. 953 21406 (Mo bis Fr von 8 bis 14.30 Uhr) erfolgen.

Die entstehenden Kosten des Gutachtens werden nicht von den Krankenkassen getragen werden und müssen daher dem jeweiligen Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

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