Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Hausordnung der Klinikum Dortmund gGmbH

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Der Aufenthalt bei der Klinikum Dortmund gGmbH1 soll für alle Beteiligten möglichst angenehm sein, insbesondere wollen wir unseren Patienten2 einen bestmöglichen Genesungsprozess ermöglichen. Die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür sollen durch die nachfolgenden Regelungen dieser Hausordnung abgesteckt werden. Diese Regelungen werden für alle Personen - wie insbesondere Patienten, Besucher, Mitarbeiter - mit dem Betreten des Geländes des Klinikum DO, einschließlich der dort betriebenen Einrichtungen verbindlich. Die Hausordnung ist Bestandteil des im Klinikum DO geltenden Regelwerks, einschließlich der allgemeinen Vertragsbedingungen.

1. Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme und eines respektvollen Miteinanders

Im Klinikum DO gilt grundlegend das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme sowie eines respektvollen und freundlichen Umgangs miteinander. Jegliche Form von Diskriminierung, Herabwürdigung oder von physischer oder psychischer Gewalt wird im Hause nicht geduldet und ist ausdrücklich verboten. Zum Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gehört insbesondere auch, dass jegliche Geräte mit Tonwiedergaben (z. B. Smartphones, TV-/Radio-Geräte) nur in einer Lautstärke genutzt werden dürfen, die die Zustimmung der Beteiligten im Umfeld findet.

2. Besuche

Das Klinikum DO versteht sich im Interesse seiner Patienten grundsätzlich als offenes Haus, in welchem Besuchsmöglichkeiten weitgehend uneingeschränkt bestehen sollen. Unter Berücksichtigung des zu Punkt 1 genannten Rücksichtnahmegebotes sollen Besuche jedoch nicht in der Zeit der allgemeinen Nachtruhe (zwischen 21 Uhr und 6 Uhr) stattfinden. Ausnahmen bei medizinischen Sondersituationen bleiben in Absprache mit dem Klinikpersonal möglich. Ebenso erwarten wir im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme, dass Besuche nur mit einer Anzahl von Personen erfolgen, die das Ruhebedürfnis insbesondere der Mitpatienten sowie die Behandlungsabläufe insgesamt nicht stören. Die Ansammlung von größeren Personengruppen ist auf dem Klinikgelände grundsätzlich untersagt. Eine Einschränkung von Besuchsmöglichkeiten aus medizinischen Gründen durch das ärztliche Personal bleibt vorbehalten. Soweit in einzelnen Bereichen - insbesondere auf den Intensivstationen – aus medizinischen Gründen besondere Zutrittsregelungen gelten, gehen diese den o. g. allgemeinen Regeln vor. Das jeweilige Stationspersonal informiert zu besonderen Regelungen im Einzelnen.

3. Verbot offenes Feuer

Aus Gründen des Brandschutzes ist im gesamten Klinikbereich die Verwendung offenen Lichts (z. B. Kerzen) verboten.

4. Verbot Rauchen, Konsum berauschender Substanzen

Das Klinikum DO ist grundsätzlich ein rauchfreies Haus. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen gestattet. Der Konsum berauschender Substanzen ist - mit Ausnahme von Behandlungssituationen - auf dem gesamten Klinikgelände untersagt.

5. Verbot der Einbringung von Tieren

Die Mitnahme von Tieren in Einrichtungen des Klinikum DO ist verboten. Ausnahmen bestehen im Rahmen sog. tiergestützter Therapieformen.

6. Verbot des Beisichführens von Waffen

Auf dem gesamten Klinikgelände besteht ein Verbot für das Beisichführen von Waffen (mit Ausnahme von Dienstwaffen durch berechtigte Personen) sowie solchen Gegenständen, die nach der Art einer Waffe eingesetzt werden könnten.

7. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts sämtlicher auf dem Klinikgelände des Klinikum DO befindlichen Personen ist das Anfertigen von Aufnahmen jeglicher Art grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind ausschließlich zu privaten Zwecken mit dem Einverständnis des jeweils Aufgenommenen und Zustimmung des Klinikpersonals zulässig. Soweit auch Klinikeinrichtungen mit aufgenommen werden sollen, bedarf es zudem der Zustimmung der Unternehmenskommunikation des Klinikum Do. Der Einholung eines entsprechenden Einverständnisses bedarf es darüber hinaus insbesondere, wenn eine Veröffentlichung der entsprechenden Aufnahmen, z. B. in sozialen Medien, beabsichtigt ist. Soweit das Klinikum DO zur Förderung der Sicherheit seiner Patienten, Mitarbeitenden und Besucher in frei zugänglichen Bereichen (temporäre) Bild-/Kameraaufnahmen fertigt, wird hierauf durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen. Der Einsatz von Bodycams zum Schutz der Mitarbeitenden in Gefährdungssituationen wird grundsätzlich ausdrücklich angekündigt. Eine Aufnahme wird dem Aufgenommenen durch ein technisches Signal angezeigt.

8. Eingebrachte Wertgegenstände, Haftung

Das Klinikum DO haftet grundsätzlich nicht für das Abhandenkommen eingebrachter Wertgegenstände (z. B. Schmuck) oder eingebrachter Bargeldbestände. Eine Haftung kann sich allenfalls gegenüber unseren Patienten in gesetzlich eng umrissenen Ausnahmefällen ergeben. Gegenüber Besuchern scheidet eine Haftung regelhaft aus. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Wertgegenstände/höhere Bargeldbeträge möglichst nicht mit ins Klinikum DO zu bringen. Im Übrigen legen wir Ihnen als Patient die in Ihrem Zimmer zur Verfügung gestellten Aufbewahrungsmöglichkeiten nahe (z. B. Zimmersafe).

9. Hausrecht, Hausordnung

Die Regelungen dieser Hausordnung finden ihre Grundlage im sog. Hausrecht. Das Hausrecht liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung des Klinikum DO, kann von dieser jedoch an die Mitarbeitenden vor Ort delegiert werden. Ein schriftliches, dauerhaftes Hausverbot im Einzelfall wird von der Geschäftsführung ausgesprochen. Eine Verweisung vom Klinikgelände im begründeten Einzelfall kann auch von den Mitarbeitenden vor Ort ausgesprochen werden. Der jeweilige Dienstvorgesetzte/die Geschäftsführung ist hierüber zu informieren. Bei einem Verweis gegenüber einem Patienten ist vorab durch Hinzuziehung eines Arztes sicherzustellen, dass keine Indikation für eine medizinische Notfallbehandlung besteht.

10. Zuwiderhandlungen

Für den Fall von Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen entsprechend dem Hausrecht nach Punkt 9 getätigte sonstige Anordnungen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten. Bei groben Zuwiderhandlungen kommt insbesondere das Aussprechen eines Hausverbots (s. Punkt 9) oder je nach Art des Verstoßes auch das Stellen einer Strafanzeige in Betracht. Den Anordnungen der Mitarbeitenden ist grundsätzlich Folge zu leisten.

11. Lob, Anregung, Beschwerden

Für Lob, Anregungen oder auch Beschwerden steht den Patienten und deren Angehörigen die Rückmeldung an unser Lob- und Beschwerdemanagement offen. E-Mail: beschwerdemanagementnoSpam(at)klinikumdo(dot)de

12. Öffnungsklausel

Diese Hausordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Rahmen des zu Punkt 9 genannten Hausrechts bleiben weitere sach- und interessengerechte Anordnungen vorbehalten.

 

1 Nachfolgend Klinikum DO

2In diesem Regelwerk wird fortlaufend das generische Maskulinum verwendet, umfasst sind grundsätzlich alle Geschlechter.

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